AGB
Für Schäden, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen, Inhalten oder Materialien des Auftraggebers beruhen, hafte ich nur, soweit ich deren Fehlerhaftigkeit zu vertreten habe.
Für Fehler von externen Produktions- oder Dienstleistungspartnern hafte ich nicht, soweit diese Fehler nicht von mir zu vertreten sind.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
16. Haftung
Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf meiner Website, in meinem Portfolio, in sozialen Medien, Präsentationen, Wettbewerben und vergleichbaren Kommunikationsmitteln.
Bei vertraulichen, noch nicht veröffentlichten oder besonders sensiblen Projekten erfolgt eine Veröffentlichung erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Soweit im jeweiligen Angebot eine individuelle Regelung zur Referenznutzung getroffen wurde, geht diese vor.
15. Nutzung der Projekte zu Referenz- und Marketingzwecken
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Projekts fort.
Soweit zusätzlich eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen wurde, gelten deren Regelungen vorrangig.
14. Vertraulichkeit
Beendet der Auftraggeber ein Projekt vor vollständiger Fertigstellung, sind die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten zu vergüten.
Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber können darüber hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen Vergütungsansprüche für den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistung bestehen.
Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere abgeschlossene Konzeptions- und Designphasen, werden nicht dadurch kostenfrei, dass das Gesamtprojekt anschließend nicht weitergeführt wird.
Nicht ausgewählte Entwürfe, offene Arbeitsdateien und Zwischenstände werden bei einem Projektabbruch nicht automatisch herausgegeben oder zur Nutzung freigegeben.
Die Parteien können im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung über die weitere Nutzung bereits erbrachter Leistungen treffen.
13. Projektabbruch und Kündigung
Ich übernehme dabei insbesondere die Auswahl geeigneter Partner, die Kommunikation und Abstimmung, die Erstellung und Weitergabe von Briefings sowie die Koordination und organisatorische Abwicklung der Zusammenarbeit.
Die Auswahl des jeweiligen Partners und dessen Angebot werden in der Regel zwischen mir und dem Auftraggeber abgestimmt. Die Beauftragung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe des Angebots durch den Auftraggeber.
Die vom externen Partner erbrachten Leistungen werden direkt an den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Vertrag über diese Leistungen kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen externen Partner zustande. Ich bin nicht Vertragspartnerin dieser externen Leistungen.
Ich koordiniere die Zusammenarbeit mit dem externen Partner im Rahmen meines vereinbarten Leistungsumfangs. Für dessen Leistungen, Termine, Preise und Arbeitsergebnisse übernehme ich keine Verantwortung, soweit ich deren Ursache nicht selbst zu vertreten habe.
Für Fehler, die durch einen Produktions-, Druck- oder sonstigen externen Dienstleister nach Übergabe meiner vertragsgemäß erstellten Daten entstehen, übernehme ich keine Verantwortung. Dies gilt insbesondere für Produktions-, Druck-, Farb-, Material- oder Weiterverarbeitungsfehler.
Der zusätzliche Aufwand, der durch wiederholte Abstimmungen, Änderungen, Verzögerungen oder Fehler des externen Partners entsteht und über den ursprünglich vereinbarten Koordinationsaufwand hinausgeht, kann als zusätzliche Leistung berechnet werden.
12. Externe Partner und Produktionsdienstleister
Sofern die Herausgabe offener Arbeitsdateien ausdrücklich gewünscht und von mir bestätigt wird, erfolgt diese gegen eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 50 % des Nettohonorars der jeweiligen Gesamtrechnung.
Die Herausgabe offener Arbeitsdateien stellt keine Erweiterung der eingeräumten Nutzungsrechte dar.
Rechte an verwendeten Schriften, Stockmaterialien, Bildern, Illustrationen oder sonstigen Inhalten Dritter werden durch die Herausgabe nicht automatisch übertragen. Soweit erforderlich, sind entsprechende Rechte vom Auftraggeber gesondert zu erwerben.
Die Bearbeitung oder Weiterentwicklung der offenen Arbeitsdateien durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgt unter Beachtung der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte.
11. Offene Arbeitsdateien
Der Auftraggeber erhält die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Art, Umfang, Dauer, Gebiet und gegebenenfalls Exklusivität der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, werden die Nutzungsrechte ausschließlich für den im Angebot beschriebenen Zweck und die vereinbarte Verwendung eingeräumt.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für andere Produkte, Marken, Produktlinien, Medien oder sonstige Anwendungen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, umfassender Buyout-Rechte oder das Recht zur freien Bearbeitung und Weitergabe an Dritte bedarf ebenfalls einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Nicht ausgewählte Entwürfe, alternative Gestaltungsvorschläge, Zwischenstände und verworfene Konzepte sind nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte.
10. Nutzungsrechte
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere ein bestimmter Umsatz, Absatz, Marktanteil, eine bestimmte Listung, Verkaufsentwicklung oder Reaktion von Konsumentinnen und Konsumenten wird nicht geschuldet.
9. Kein Anspruch auf wirtschaftlichen Erfolg
Nach Fertigstellung stelle ich dem Auftraggeber die vereinbarten Arbeitsergebnisse zur Prüfung und Freigabe zur Verfügung.
Der Auftraggeber prüft die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist und teilt mir erkennbare Mängel möglichst konkret und schriftlich mit.
Änderungswünsche, die keine Mängel darstellen, sondern auf einer geänderten Entscheidung, neuen Anforderungen oder einer neuen gestalterischen Richtung beruhen, gelten als zusätzliche Leistungen.
8. Abnahme
Korrekturen innerhalb des vereinbarten Umfangs sind Änderungen an der bereits entwickelten Gestaltung.
Eine grundlegende Änderung der zuvor abgestimmten strategischen oder gestalterischen Richtung, die Entwicklung zusätzlicher Konzepte oder eine Erweiterung des ursprünglichen Leistungsumfangs stellt keine Korrekturschleife dar und kann zusätzlich berechnet werden.
Nach einer ausdrücklichen Freigabe durch den Auftraggeber gelten weitere Änderungen grundsätzlich als zusätzliche Leistungen, sofern es sich nicht um die Korrektur eines von mir zu vertretenden Mangels handelt.
Freigaben erfolgen in schriftlicher Form per E-Mail.
7. Korrekturen, Änderungen und Freigaben
Für einen Projektstart innerhalb von 48 Stunden nach Beauftragung beträgt der Dringlichkeitszuschlag grundsätzlich 50 % des vereinbarten Nettohonorars.
Dies gilt insbesondere dann, wenn für die kurzfristige Umsetzung bestehende Kapazitäten umgeplant oder Arbeiten außerhalb meiner regulären Arbeitszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen eingeplant werden müssen.
Der Dringlichkeitszuschlag wird vor Projektbeginn mit dem Auftraggeber abgestimmt und entsprechend im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
6. Dringlichkeitszuschlag
Nach Annahme des Angebots stelle ich die vereinbarte Vergütung in Rechnung.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung vollständig vor Projektbeginn zu zahlen.
Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage ab Rechnungsstellung.
Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden. Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wurde, ist die erste Rate vor Projektbeginn fällig. Weitere Raten werden entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan, beispielsweise im Abstand von vier Wochen, fällig.
Ich bin berechtigt, mit der Leistung erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung zu beginnen.
Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, die weitere Leistung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzustellen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte sowie die Herausgabe der finalen Unterlagen erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Hierzu gehören insbesondere:
- Produktinformationen
- Texte und Claims
- Logos und Markenunterlagen
- Bilder und Illustrationen
- technische Verpackungsspezifikationen
- rechtlich relevante Pflichtangaben
- Freigaben und Ansprechpartner
- sonstige für die Gestaltung und Umsetzung erforderliche Informationen
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfung als Leistung vereinbart wurde.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen, fehlende Freigaben oder verzögerte Rückmeldungen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu meinen Lasten.
Solche Verzögerungen können den vereinbarten Projektzeitraum entsprechend verschieben und zu zusätzlichen Kosten führen. In diesem Fall kann eine Anpassung des Zeitplans und, soweit erforderlich, eine Neuberechnung des Aufwands erfolgen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Ändern sich die Anforderungen während eines Projekts oder kommen weitere Aufgaben hinzu, kann sich dadurch der Zeit- und Kostenaufwand verändern.
Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Projektumfang durch zusätzliche Anforderungen, neue Informationen, weitere Varianten oder nachträgliche Änderungswünsche wesentlich verändert.
3. Angebote und zusätzliche Leistungen
Ich erbringe insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Packaging Design
- Verpackungsgestaltung und Verpackungskonzepte
- Entwicklung von Gestaltungssystemen
- Varianten- und Sortimentsentwicklung
- Adaptionen und Reinzeichnungen
- konzeptionelle und gestalterische Beratung
- weitere im Angebot konkret vereinbarte Leistungen
Ich schulde ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen.
Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und zusätzlich vergütet.
Hierzu können beispielsweise zusätzliche Varianten, weitere Korrekturschleifen, zusätzliche Verpackungsformate oder SKUs, weitere Anwendungen, zusätzliche Abstimmungen, Präsentationen oder nachträglich hinzugekommene Anforderungen gehören.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen LCKWRK, Julia Kellner, und meinen Auftraggebern.
Ich arbeite ausschließlich mit Unternehmen, Selbstständigen und sonstigen gewerblich bzw. beruflich handelnden Auftraggebern. Verträge mit Verbrauchern schließe ich nicht.
Meine Leistungen umfassen insbesondere Packaging Design, Marken- und Verpackungskonzepte, Gestaltung, Beratung sowie damit verbundene kreative und konzeptionelle Leistungen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Dienstleistungsvertrag oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.
Das jeweilige Angebot ist Bestandteil des Vertrages. Soweit im Angebot ausdrücklich von diesen AGB abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den AGB vor.
Eine zusätzlich geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) gilt ergänzend. Bei abweichenden Regelungen zur Vertraulichkeit geht die individuelle Vereinbarung vor.
1. Geltungsbereich
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern gesetzlich zulässig, ist Augsburg Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Dienstleistungsvertrag, NDA oder einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.
17. Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
LCKWRK
Julia Kellner
Am Rößlebad 1
86152 Augsburg
Deutschland
